Gebäude-Energieberater Uli Heinen
Willkommen! Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen von Gebäude-Energieberater und Schreinermeister Uli Heinen aus Remscheid.
Mehr erfahrenGute Gründe für einen Energieberater
Bei meiner Arbeit als Gebäudeenergieberater stelle ich immer wieder fest, dass eine kompetente Energieberatung bei Modernisierungsplanungen gefragter ist denn je, denn:
Die Kosten steigen
Die Energiekosten von Gebäuden werden in den nächsten Jahren weiter anwachsen.
EnEV 2016 setzt Vorgaben
Die Energieeinsparverordnung 2016 (EnEV) setzt hohe Maßstäbe an die Energieeinsparung bei Modernisierungen.
Der Energieausweis ist zur Pflicht geworden
Der Gebäudeenergieausweis, festgelegt durch die EU-Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden“ und der EnEV 2016 ist für Neu- und Altbauten Pflicht.
Verbesserungspotenzial bleibt ungenutzt
Durch moderne Verfahren wie die Gebäude-Thermografie kan ich meinen Kunden sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung vorschlagen.
Über mich
Über Energieausweise
Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes muss der Hausbesitzer seinen Kunden einen Energieausweis mit den Kennwerten des Energieverbrauchs für dieses Gebäude vorlegen. Somit soll der potenzielle Kunde sich über die Nebenkosten durch die Heizung und Warmwasser für das Gebäude ein Bild machen können.
Dieser Energieausweis kann unter bestimmten Bedingungen verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert ermittelt werden. Verbrauchsorientierte Ausweise können sehr preiswert ausgestellt werden. Der Nachweis wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Energieverbräuche des Gebäudes von drei zusammenhängenden Jahren ermittelt. Eine tatsächliche Aussage über die Energieeffizienz des Gebäudes, also die Dämmqualität der Außenhülle oder die Aktualität der Heizungsanlage bietet der verbrauchsorientierte Ausweis nicht.
Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen berechnet die Energieverluste durch die Aussenbauteile und der gesamten Anlagentechnik. Mit dieser Berechnung können die Schwachpunkte des Gebäudes lokalisiert werden. Dadurch lassen sich dann Modernisierungsmaßnahmen explizit durchrechnen und das Einsparpotenzial durch die Maßnahme ermitteln. Allerdings ist die Berechnung des bedarfsorientierten Ausweises deutlich aufwändiger.
Ob Ihr Gebäude nun einen bedarfsorientierten oder verbrauchsorientierten Energieausweis benötigt, kann ich Ihnen schnell und zuverlässig in einem ersten Gespräch ermitteln. Nachfolgend finden Sie erste Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Energieausweis.
Was ist ein Energieausweis?
Wer braucht einen Energieausweis?
Welchen Energieausweis benötige ich?
Der Kabinettsbeschluss gibt dem Gebäudeeigentümer folgende Möglichkeiten:
- Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
- Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen zulässig. Der Gebäudeeigentümer kann jedoch auch freiwillig einen bedarfsbasierten Energieausweis beauftragen.
Somit ist auch zweifelsfrei möglich für bestimmte Gebäude einen Energieausweis zu erstellen, ohne diese Objekt persönlich betreten oder in Augenschein genommen zu haben.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Meine Leistungen
Folgende Leistungen biete ich Ihnen als Gebäudeenergieberater und Tischlermeister an:
Energieausweise
Erstellung auf Grundlage des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs eines Gebäudes
Modernisierungs-konzepte
Erstellung von Modernisierungskonzepten mit Amortisationsberechnungen
Gebäude-Thermografie
Aufdeckung von Wärmeverlusten an Gebäuden mithilfe einer Wärmebildkamera
Möbel- und Küchenbau
Bau von Möbeln und Küchen angepasst an Ihre Vorstellungen und individuellen Bedürfnisse
Fenster und Türen
Beratung, Einbau, Insektenschutz für Fenster und Türen
Schreiner- und Reparaturarbeiten
Verlegen und Aufarbeitung von Bodenbelägen, Reparaturen
Meine Referenzen
Kontakt aufnehmen
So erreichen Sie mich
Sie haben noch Fragen oder möchten einen Auftrag erteilen? Dann melden Sie sich gerne über nebenstehendes Kontaktformular oder direkt telefonisch. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!
Impressum & Datenschutz
Firmeninformationen
Ulrich Heinen
Energieberater
Barmer Str. 59
42899 Remscheid
Deutschland
Rechtliche Angaben
Vertretungsberechtigt: Ulrich Heinen (info@energieberatung-heinen.de)
Bildquellen und -rechte:
Ulrich Heinen
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Neben meiner Tätigkeit als Schreinermeister bin ich seit dem 01.09.2007 als geprüfter Gebäudeenergieberater im Handwerk selbstständig.